Online Anschlageblatt

TEILWEISE BEITRAGSZAHLUNGSBEFREIUNG 2021

Freiberufler der Kammer haben nun einen Monat länger Zeit (bis zum 31. Oktober), um ein Ansuchen um Befreiung der Beitragszahlungen 2021 einzureichen. Die Kriterien hierfür bleiben jedoch dieselben: Einschreibung bei der Kammer vor 2021, berufliches Einkommen 2019 unter 50.000 € verbunden mit einem Umsatzrückgang von min-destens 33% im Jahr 2020, keine unselbständige Erwerbs-tätigkeit und keine Pension (ausgenommen Invalidität), ordnungsgemäße Beitragszahlung.