Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen

Die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen (ODCEC) wurde mit D.lgs. Nr. 139 vom 28. Juni 2005 gegründet.

Unter der Aufsicht der Justizministeriums und des Nationalrats der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erfüllt die Kammer der Provinz Bozen auf ihrem Territorium folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung der Normen des Freiberufs und der rechtmäßigen Ausübung der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie der Würde und Unabhängigkeit des Freiberufs. In diesem Sinne übt die Kammer auch die disziplinäre Kontrolle über die Eingeschriebenen aus, zum Zweck der Wahrung korrekter und professioneller Verhaltensweisen;
  • Führung des Berufsverzeichnisses, des Sonderverzeichnisses und des Praktikantenregisters, sowie örtliche Pflege der Beziehungen zu Körperschaften, Institutionen, Universitäts- und Berufswelt;
  • Stellungnahme in Sachen Honorarliquidierung auf Anfrage der öffentlichen Verwaltung;
  • Förderung und Regulierung der beruflichen Fortbildungspflicht für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mittels Festlegung der Fortbildungsinitiativen auf Basis der örtlich erhobenen Notwendigkeiten.

News

STELLENAUSSCHREIBUNG ÜBER MOBILITÄTSLISTEN (laut Art. 34 D.Lgs. 165/2001)

Seitens der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen des Gerichtsbezirks Bozen werden folgende Berufsbilder zur unbefristeten Einstellung gesucht:

BEREICH ASSISTENZ (ehem. Bereich B) Nr. 1 Verwaltungsangestellte/r – Vollzeit in Lohnstufe B1

BEREICH ASSISTENZ (ehem. Bereich B) Nr. 1 Verwaltungsangestellte/r – Teilzeit in Lohnstufe B1

Aufgabenbereich: Verwaltungsaufgaben und Unterstützung aller Funktions – und Organisationsbereiche der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen mit Sitz in Bozen, Lancia-Str. 8/A.

Zugangsvoraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit;
  • Italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union;
  • Besitz der Bürgerrechte;
  • Abschlußzeugnis (Matura) einer fünfjährigen Oberschule;
  • Zweisprachigkeitsnachweis B oder Dreisprachigkeitsnachweis B (für Ladiner);
  • Kenntnis der grundlegenden PC-Anwendungen (Office).

Kenntnisse des Kammerwesens und der entsprechenden Normen werden als Vorzugsgrund angesehen.

Berücksichtigt werden ausschließlich Gesuche, welche innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung seitens des Arbeitsvermittlungszentrums an die zertifizierte mail-Adresse (PEC)  gesendet werden.

Dem Gesuch muss neben einer Fotokopie des Personalausweises obligatorisch ein Curriculum Vitae mit Auflistung der schulischen und beruflichen Laufbahn beigelegt werden.

Kammerausschuss

Die letzte Sitzung des Kammerausschusses wurde am 7.08.2023 abgehalten.

Die nächste Sitzung des Kammerausschusses ist für den 11.09.2023 anberaumt.

Termine für Staatsexamen 2023 festgelegt

Mit der Verordnung Nr. 470 vom 17. Mai 2023 hat das Bildungsministerium die Termine für die Staatsexamen 202festgelegt:

• Zweite Session

Ansuchen bis 20.10.2023

Examensbeginn Sekt. A: 16.11.2023
Examensbeginn Sekt. B: 23.11.2023


Das ministerielle Dekret legt fest, dass für das Jahr 2023 die erste und zweite Staatsexamens-Session in Form einer einzigen mündlichen Online-Prüfung abgehalten wird.

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