ÖRTLICHE WAHLEN DER WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER - AUSSETZUNG DES WAHLVORGANGS VOM 11. UND 12. OKTOBER 2021
Der Staatsrat hat mit Dekret Nr. 5318/2021 vom 27.09.2021den Rekurs des Nationalrats zur Abänderung des vorbeugenden Dekrets des TAR Latium Nr. 5097/2021 vom 25. September 2021 für unzulässig erklärt.
In Erwartung der Entscheidung des TAR in der für den 12. Oktober anberaumten Verhandlung wird das Wahl-Verfahren somit ausgesetzt.
Zur Nachricht
___________________________________________
UNTERNEHMENSKRISE, AB 20. SEPTEMBER KÖNNEN ANTRÄGE GESTELLT WERDEN
Große Unternehmen, welche sich aufgrund der Pandemie in zeitweiliger Krise befinden, können bis 11:59 Uhr des 02.11.2021 das Ansuchen um Beiträge aus dem 400 Millionen Euro-Fond des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung einreichen. Der Fond wurde von Artikel 37 des „Sostegni“-Dekrets eingeführt.
Zur Nachricht
___________________________________________
AGENTUR DER EINNAHMEN – RUNDSCHREIBEN NR. 11/E
Rundschreiben zum Thema: “Stralcio dei debiti fino a 5.000 euro - Art. 4, commi da 4 a 9, del decreto legge 22 marzo 2021, n. 41 (c.d. Decreto Sostegni)”
Zum Rundschreiben
___________________________________________
DAS KASSATIONSGERICHT ZUM MEHRWERT-STEUER-GUTHABEN IN DER ENTSPRECHENDEN ERKLÄRUNG
Mehrwertsteuer – In Erklärung angegebenes Guthaben – Anordnung der Finanzbehörde – Fehlende Anwendung – Ablauf des Prüfungstermins – Festigung des Steuerzahler-Rechts –Ausschluss
Zum Urteil
___________________________________________
NEUER ZIVILPROZESS, GERECHTE VERGABE DER AUFTRÄGE FÜR TECHNISCHE BERATUNG DES UNTERNEHMENSGERICHTSGARANTIERT
Mit der Reform des Zivilprozesses ändern sich die Regeln für die Vergabe der Aufträge an technische Berater der Unternehmensgerichte. Der neue Text sieht nämlich vor, dass “le funzioni di consulente presso le sezioni specializzate dei tribunali con competenza distrettuale possono essere affidate ai consulenti iscritti negli albi dei tribunali del distretto”.
Zum Artikel
___________________________________________
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG NISF/WIRT-SCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER: FESTIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT
Die Einverständniserklärung sieht vor, für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und deren Kunden Lösungen für einen schnelleren Zugang zu den Diensten des NISF zu suchen, sowie einen flüssigeren Ablauf der Beitragszahlungen und Erhebungen zu ermöglichen. Ziele sind die Optimierung von Qualität und Bearbeitungszeiten sowie die Bekämpfung der Hinterziehung von Beitragszahlungen und der unbefugten Berufs-ausübung.
Zum Artikel
___________________________________________
Informativa Nr. 97/2021 – online Kurs
Zum Webinar
___________________________________________
FÜR VON EINZELNEM MITEIGENTÜMER BEZAHLTE ARBEITEN STEHT GESAMTER BONUS ZU
Mit Antwort Nr. 628 vom 28: September 2021 bestätigt die Agentur der Einnahmen einer Stiftung die Möglichkeit, als Miteigentümer in den Genuss des „Bonus facciate“ für das gesamte Ausmaß der Bauspesen zu kommen, nachdem die anderen Kondominiums-Besitzer der Ausführung der Arbeiten in der Kaufurkunde explizit zugestimmt hatten.
Zum Dokument
___________________________________________
„BONUS FACCIATE“ UND SANIERUNG – VERGÜNSTIGUNGEN ZUM TEIL ANWENDBAR
Neuerliche Klärung zum Thema „Bonus Facciate“ mit Ant-wort Nr. 606 vom 17. September 2021. Der 90%ige IRPEF-Freibetrag kann nicht auf interne Fassaden angewandt werden; Voraussetzung ist nämlich, dass die entsprechende Fassade von der Straße aus sichtbar ist. Zugelassen ist hingegen der 10%ige Mehrwertsteuersatz für Sanierungen von Immobilien der Katasterkategorie A9, da es sich um Wohneinheiten handelt.
Zum Artikel
___________________________________________
ARBEITSMINISTERIUM: BERICHT BZGL. „5X1000“
Anwendung der Formulare zur Berichterstattung bzgl. der Nutzung der „cinque per mille“-Beiträge im Sinne von Art. 16, Komma 1 des DPCM vom 23. Juli 2020.
Zu D.D. Nr. 488 vom 22.09.2021