STELLENAUSSCHREIBUNG ÜBER MOBILITÄTSLISTEN (laut Art. 34 D.Lgs. 165/2001)

Seitens der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen des Gerichtsbezirks Bozen werden folgende Berufsbilder zur unbefristeten Einstellung gesucht:

BEREICH ASSISTENZ (ehem. Bereich B) Nr. 1 Verwaltungsangestellte/r – Vollzeit in Lohnstufe B1

BEREICH ASSISTENZ (ehem. Bereich B) Nr. 1 Verwaltungsangestellte/r – Teilzeit in Lohnstufe B1

Aufgabenbereich: Verwaltungsaufgaben und Unterstützung aller Funktions – und Organisationsbereiche der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen mit Sitz in Bozen, Lancia-Str. 8/A.

Zugangsvoraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit;
  • Italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union;
  • Besitz der Bürgerrechte;
  • Abschlusszeugnis (Matura) einer fünfjährigen Oberschule;
  • Zweisprachigkeitsnachweis B oder Dreisprachigkeitsnachweis B (für Ladiner);
  • Einstufung in das Berufsbild des Verwaltungsbeamten oder einer gleichwertigen Position, Funktionsposition „ex Funktionsebene B“ des CCNL (Nationaler Tarifvertrag) Sektion „Nicht-wirtschaftliche öffentliche Einrichtungen“ oder in eine gleichwertige Kategorie anderer Bereiche des öffentlichen Dienstes. Die Mitarbeiter von Verwaltungen anderer Bereiche müssen, unter Androhung des Ausschlusses von der Auswahl im gegenteiligen Falle, die Gleichwertigkeit ihrer Berufsgruppe und ihres Berufsprofils mit demjenigen, das Gegenstand dieser Ausschreibung ist, nachweisen. Nicht zur Auswahl zugelassen werden jedoch die Mitarbeiter, die – sowohl aus dem Sektor „Nicht-wirtschaftliche öffentliche Einrichtungen“ als auch aus anderen Sektoren stammend – Positionen in Rechts- und/oder Wirtschaftskategorien bekleiden, die höher sind als die Rechtskategorie „Beamte – ex Funktionsebene B“ des derzeit gültigen Nationalen Tarifvertrags (CCNL) für nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtungen;
  • Kenntnis der grundlegenden PC-Anwendungen (Office)

Kenntnisse des Kammerwesens und der entsprechenden Normen werden als Vorzugsgrund angesehen.

Berücksichtigt werden ausschließlich Gesuche, welche innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Tagen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung seitens des Arbeitsvermittlungszentrums an die zertifizierte mail-Adresse (PEC) gesendet werden.

Dem Gesuch muss neben einer Fotokopie des Personalausweises obligatorisch ein Curriculum Vitae mit Auflistung der schulischen und beruflichen Laufbahn beigelegt werden.