Wie von DL 24.08.2021 n. 118 vorgesehen wurde bei der Handelskammer das Verzeichnis der Experten für Unternehmenskrise und -sanierung eingerichtet.
Wer an der Eintragung in das Verzeichnis interessiert und im Besitz der notwendigen Voraussetzungen ist, kann den entsprechenden Antrag an die Kammer stellen (hier der Link zu den Formularen).
Für eine erste Zusammenstellung des Verzeichnisses ist vorgesehen, dass die entsprechenden Daten monatlich bis 16. Mai 2022 an die Handelskammer übermittelt werden.
Interessierte können also davon ausgehen, dass die Ansuchen bis dahin in den monatlichen Sitzungen des Kammerausschusses bewertet werden.
Ab dem 17. Mai 2022 werden die aktualisierten Daten dann jährlich an die Handelskammer übermittelt werden.